Baustart Mai 2021
Bezug ca. Frühling 2023

baubeschrieb

Baubeschrieb

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Gilt als allgemeiner Beschrieb. Massgebend sind die Ausführungspläne. Das Bauwerk wird nach den Vorschriften der örtlichen Behörden, den kantonalen Instanzen sowie den Normen der SIA ausgeführt.

KANALISATION

Alle Leitungen in PVC/PE 10–25 cm mit den notwendigen Bodenabläufen und Kontrollschächten. Anschluss an das Gesamt-Kanalisationsnetz gemäss bewilligtem Kanalisationsprojekt. Das Meteorwasser wird in Sickeranlagen und Meteorleitungen geleitet.

UNTERGESCHOSS

Spezialfundationen nach den geologischen Erfordernissen. Armierte Betonplatte als Fundamentplatte. Aussenwände in Stahlbeton 25–30 cm mit abgedichteten Fugen. Innenwände aus Kalksandstein oder Beton 15–25 cm. Decke in Stahlbeton 26–30 cm stark, nach statischen Erfordernissen. Treppe vorfabriziert mit Feinsteinzeugplatten belegt.

ERD- BIS ATTIKAGESCHOSS

Aussenwände Backstein 17.5 cm, wo statisch bedingt Beton 18–25 cm mit aussen aufgezogenen Wärmedämmplatten (Material/Stärke nach bauphysikalischen und gesetzlichen Erfordernissen).

Fassadenverputz mit Einbettmörtel und Armierungsgewebe. Deckputz zweimal gestrichen mit Algenschutz.
Innenwände: Backstein 12.5–15 cm verputzt, wo statisch bedingt Beton 18–25 cm, Wohnungstrennwände in Stahlbeton 25 cm gemäss Bauakustiker. Decken 24–28 cm in Stahlbeton mit vorfabrizierten Elementplatten nach statischen Erfordernissen. Treppen vorfabriziert und mit Teppichbelag belegt. Wärmeschutzanforderungen gemäss Norm SIA 180. Schallschutzanforderungen gemäss Norm SIA 181. Erdbebensicherheit gemäss Norm SIA 260 und 261.

FLACHDACHAUFBAU

Betondecke im Gefälle, Dampfsperre, Wärmedämmung (Material/Stärke nach bauphysikalischen und gesetzlichen Erfordernissen), wasserdichte Sperrschicht bituminös, Schutzschicht, extensive Begrünung.
Anforderungen Flachdach gemäss Norm SIA 271.

TERRASSEN / SITZPLÄTZE

Bei Terrassen Betondecken im Gefälle, Dampfsperre, Wärmedämmung (Stärke nach bauphysikalischen und gesetzlichen Erfordernissen), wasserdichte Sperrschicht bituminös, Schutz- und Trittschallmatte als Schallschutz und Drainage, Feinsteinzeugplatten (45  90 cm) in Splitt verlegt, nach einheitlicher Auswahl durch den Ersteller. Attikaterrasse mit massiver Brüstung und aufgesetzter Glas-Metallgeländerkonstruktion gemäss Norm SIA 358. Bei Sitzplätzen ebenfalls Feinsteinzeugplatten (45  90 cm) in Splitt verlegt, nach einheitlicher Auswahl durch den Ersteller.

BALKONE

Bei Balkonen Betondecken im Gefälle, thermisch getrennt, Feinsteinzeugplatten (45  90 cm) in Splitt verlegt, nach einheitlicher Auswahl durch den Ersteller. Anforderungen Flachdach gemäss Norm SIA 271. Massive Brüstung mit aufgesetzter Glas-Metallgeländerkonstruktion gemäss den Normen SIA 358.

SPENGLERARBEITEN

Sämtliche Spenglerarbeiten in Chromstahl. Brüstungs­abdeckungen Attikageschoss und Balkone in Aluminium-­Abkantblechen.

FENSTER

In Holz-Metall mit Gummidichtungen. 3-fach Isolierver­glasung, Drehkippverschluss in jedem Raum. Eine Holz-­Metall-Hebeschiebetüre beim Ausgang von Wohnzimmer auf Terrasse/Sitzplatz/Balkon gemäss Planbeilagen.

WETTERSCHUTZ

Verbundraffstoren 90 mm mit geräuscharmen Aluminiumlamellen, einbrennlackiert und elektrisch angetrieben.

SONNENSCHUTZ

Gelenkarmstoren mit elektrischem Antrieb bei den Sitzplätzen im EG sowie bei der Attikawohnung. Vertikalmarkisen mit seitlichen Führungsschienen mit elektrischem Antrieb bei den Balkonen der Geschosswohnungen. Ausführung nach einheitlicher Auswahl durch den Ersteller.

ELEKTRO-INSTALLATION

Diese entsprechen den SEV- sowie den örtlichen Vorschriften. Hauptverteilung, Zählerkasten zentral im Untergeschoss (Tiefgarage). Sicherungs-/Mediatableau mit Automatensicherungen inklusive FI-Schalter in den Wohnungen.  Leitungsinstallationen im Untergeschoss Aufputz, in den oberen Geschossen Unterputz. Entsprechend den Nutzungen der Räume sind die notwendigen Elektroanschlüsse, Steckdosen, Schalter und Lampenstellen vorgesehen. LED-Einbau- oder Aufbauleuchten in jeder Wohnung im Entrée, Küche, Bad, Dusche und den gedeckten Sitzplätzen/Balkonen/Terrasse gemäss separatem Elektroprojekt. Je zwei Anschlüsse für HomeNet und TV im Wohnzimmer und je einen Anschluss in den Schlafzimmern. Ausbau in jeder Wohnung mit dem Elektrosystem «Smart PLACE» mit Touchscreen für die Steuerung von Licht, Rafflamellenstoren und Heizung. Die Wohnungssteuerung kann auf Käuferwunsch mit einem mobilen Gerät wie iPhone oder iPad bedient werden, siehe www.smart-place.ch und Details in den Verkaufsunterlagen. Im System integrierte Videogegensprechanlage mit Haustüröffnern. Beleuchtung in allen allgemein zugänglichen Räumen. Eine Steckdose pro Kellerabteil angeschlossen an den Wohnungszähler.

LÜFTUNGS-INSTALLATION

Sämtliche Nasszellen/Abstellräume mit mechanischer Entlüftung über Abluftventilatoren. Ventilatorschalter inkl. Nachlaufzeit entkoppelt vom Lichtschalter über Dach geführt. Mechanische Abluftanlage der zu den Wohnung gehörenden, gefangenen Untergeschossräume über zentrale Adsorptionstrocknung. Freie Nachströmung über Luftfassung via Fassade.

HEIZUNGS-INSTALLATION

In der Heizungszentrale wird keine eigene Wärme erzeugt. Vorgesehen ist der Anschluss an das Fernheizungsnetz der Energie Ausserschwyz AG in Galgenen.
Die Steuerung erfolgt mittels Aussentemperaturfühler. Niedertemperatur-Bodenheizung mit Kunststoffrohren (diffusionsdicht).
Warmwasseraufbereitung zentral im Technikraum. Jede Wohnung besitzt einen zugänglichen Heizungsverteiler. Alle sichtbaren Leitungen werden gedämmt. Die Heizkosten­abrechnung erfolgt für jede Wohnung individuell und wird zentral abgelesen.

SANITÄR-INSTALLATION

Ablaufleitungen in PE an bestehende Kanalisation angeschlossen. Entlüftung über Dach. Kalt- und Warmwasser über Verteilbatterie zu den einzelnen Apparaten geführt. Jede Wohnung besitzt über einen oder zwei, je nach Ausstosszeiten, zugänglichen Sanitärverteiler. Die Hochhaltung des Warmwassers zur Reduktion der Ausstosszeiten wird mittels Zirkulationssystem erzielt. Die Kalt- und Warmwasserabrechnung erfolgt für jede Wohnung individuell und ist zentral ablesbar. Ablaufleitungen mit zusätzlicher Schalldämmung. Sämtliche Apparate, Armaturen und Garnituren in CH-Qualität gemäss separater Liste. Je eine Waschmaschine Adora Waschen V4000 und Tumbler Adora Trocknen V4000 der Firma V-Zug als Turm; Standort gemäss Projekt. Der Waschturm (WT) mit Waschmaschine/Tumbler ist im Kaufpreis inkludiert.

Apparatebudget brutto inkl. MWST. (exkl. Montage I exkl. WT)

Wohnung 0.1   Erdgeschoss   CHF 34’400.–
Wohnung 0.2   Erdgeschoss   CHF 31’100.–
Wohnung 1.1   1. Obergeschoss   CHF 25’600.–
Wohnung 1.2   1. Obergeschoss   CHF 17’200.–
Wohnung 1.3   1. Obergeschoss   CHF 22’000.–
Wohnung 2.1   2. Obergeschoss   CHF 25’600.–
Wohnung 2.2   2. Obergeschoss   CHF 17’200.–
Wohnung 2.3   2. Obergeschoss   CHF 22’000.–
Wohnung 3.1   Attikageschoss   CHF 39’300.–

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Budget inkl. Montage (brutto inkl. MWST.) und allen nötigen Anschlüssen entsprechend den Küchenprojektplänen.
Küchen aus Normelementen hergestellt und schallhemmend montiert. Ausstattung mit Abfalltrennsystem Müllex-Box. Schubladen und Auszüge: Blum weiss mit Selbsteinzügen, Türen mit Dämpfer, zum Öffnen mit Griffleisten (keine Griffe). Türöffnungsbeschlag TIP-ON für eintürige Schränke, Öffnen der Tür durch leichtes Gegendrücken.
Arbeitsplatte Natursteinabdeckung 30mm (Preisklasse 2) Wandschild aus ESG-Glas, Rückseite farbig gespritzt. Spülbecken Suter, Breite 500mm und Batterie mit Zugauslauf. BORA-Flächen-Induktionskochfeld X-Pure (Attika­wohnung mit Bora Professional 3.0) mit integriertem Dunstabzug, Umluftbetrieb. Einbau Apparate V-Zug: Kühlschrank Cooltronic, Grossraum Geschirrspüler Adora V 4000, Backofen Combair XSE, Steamer Combi-Steam XSL (Attikawohnung zusätzlich V-Zug Miwell-Combi XSL). Details und Kücheneinteilung gemäss Planunterlagen.

Wohnung 0.1   Erdgeschoss   CHF 35’100.–
Wohnung 0.2   Erdgeschoss   CHF 33’500.–
Wohnung 1.1   1. Obergeschoss   CHF 34’000.–
Wohnung 1.2   1. Obergeschoss   CHF 31’000.–
Wohnung 1.3   1. Obergeschoss   CHF 34’000.–
Wohnung 2.1   2. Obergeschoss   CHF 34’000.–
Wohnung 2.2   2. Obergeschoss   CHF 31’000.–
Wohnung 2.3   2. Obergeschoss   CHF 34’000.–
Wohnung 3.1   Attikageschoss   CHF 42’100.–

AUFZUG

Personenlift: Kabinengrösse 110  140 cm rollstuhlgängig, Nutzlast ca. 630 kg, automatische Teleskop-Schiebetüren, Druckknopf-Steuerung mit Brailleschrift.

GIPSERARBEITEN

Wände mit mineralischem Grundputz und Abrieb 1.0 mm stark gezogen gestrichen. Decken mit Weissputz (glatte Oberfläche) gestrichen. Farbe weiss RAL 9016.

SCHLOSSER- und METALLBAUARBEITEN

Hauseingangstüre mit Metallprofilen, einbrennlackiert, Isolierverglasung, Zylinderschloss, Türschliesser.
Treppengeländer: Stahlkonstruktion, Füllung mit Vertikalstäben, einbrennlackiert. Handlauf in Chromstahl. Wo erforderlich Glas-Absturzsicherungen bei den Fenstern mit niedrigen Brüstungen.
Gedeckte Terrasse bei Attikawohnung mit Schiebeverglasung aus VSG-Glas mit offenen vertikalen Glasstössen,
profillos und nicht absolut dicht, keine speziellen Schall- und Dämmwerte, nach einheitlicher Auswahl durch den Ersteller.  
Terrassen- und Balkongeländer auf massive Brüstung aufgesetzt Glas-Metallkonstruktion, gemäss Norm SIA 358.
Normbauteile: Metallbrief- und Ablagefachkasten nach Post-Normen.

SCHREINERARBEITEN

Türzargen Metallzargen 2.10 m hoch, gestrichen mit Gummidichtung. Wohnungstüren: Schallhemmende Flügeltüren belegt mit Kunstharzplatten, Zylinderschloss mit Sicherheitsrosette und 3-Punkt-Sicherheitsverschluss. Zimmertüren. Mittelschwere Flügeltüre belegt mit Kunstharzplatten. Nebenräume: Mittelschwere Flügeltüre belegt mit Kunstharzplatten. Zylinder- oder Ziffernschloss je nach Bereich.
Wandschrank Elementschrank. Fronten beschichtet mit Kunstharzplatten, innen weiss. Einteilung mit verstellbaren Tablaren. Kleiderstange und Putzschrank gemäss Planbeilage.

BODENBELÄGE/WANDBELÄGE

Bodenplatten oder Parkett nach Wahl gemäss Preisgrenze, verlegt, bzw. aufgeklebt und ausgefugt, mit Sockel, inkl. allen Nebenarbeiten, brutto inkl. MWST:

Geschosswohnungen: sämtliche Räume CHF 150.–/m²
Attikawohnung: sämtliche Räume CHF 180.–/m²

Wandplatten nach Wahl gemäss Preisgrenze, verlegt, aufgeklebt und ausgefugt, teilweise mit Silikonfuge beim ­Übergang Boden-Wand, inkl. allen Nebenarbeiten, brutto inkl. MWST:

Geschosswohnungen: alle Nassräume raumhoch CHF 150.–/m²
Attikawohnung: alle Nassräume raumhoch CHF 180.–/m²

UNTERLAGSBODEN

Trittschall- und Wärmedämmung mit schwimmendem Unterlagsboden gemäss Norm SIA V251/1.

KELLER/TECHNIK

Wände und Decken roh Beton/Kalksandstein und Räume im Erdgeschoss mit Grundputz weiss gestrichen. Alle Installationen werden sichtbar als Aufputzinstallation geführt. Sichtbare Leitungen berechtigen zu keiner Preisminderung. Keller/Technik werden mit keramischen Bodenplatten (30  30 cm) nach einheitlicher Auswahl durch den Ersteller belegt.

TIEFGARAGE/VELOS

Ein- und Ausfahrt mit elektrischem Toröffner mit Funksteuerung. Zusätzlich aussen Schlüsselschalter und innerem Radarpunktkontakt. Pro Tiefgaragenplatz einen Handsender zur Torbedienung. Bodenplatte in Hartbeton oder Monobeton mittels offener Rinne entwässert. Wände und Decke Beton roh, gestrichen, teilweise in Signalfarbe. Einzelne Bereiche werden zusätzlich wärmegedämmt. Natürliche Be- und Entlüftung ohne mechanische Anlage unter Einhaltung der Feuerpolizei-Vorschriften und den Richtlinien der SUVA.
Der Standort allfälliger Schächte wird amtlich vorgegeben und kann punktuell sichtbar in Erscheinung treten.

E-Mobility

Es ist ein einheitliches, intelligentes Lade-System vorgesehen, wobei die Nutzer systemgebunden sind. Die Grundinstallation für Elektrofahrzeuge ist in Form von Leerrohren, Flachbandkabel und separatem Zähler Elektromobilität bauseitig vorhanden. Die Lieferung, Montage und Konfiguration der Ladestation (max. 22 kW) geht zulasten des jeweiligen Miteigentümers.

BAUREINIGUNG

Bau-Endreinigung im gesamten Gebäude.

UMGEBUNG

Zugangswege und Besucherparkplätze mit Betonverbund-Steinbelag, Rasen angesät. Mit Bepflanzung und Ausstattungen mit Spielgeräten. Ausführung gemäss baubewilligtem Umgebungsgestaltungsplan und Vorgabe durch den Ersteller. Böschungen, Gefälle und Schachtabdeckungen oder Belüftungsschächte in den Gärten berechtigen nicht zu einer Preisminderung.

GARANTIELEISTUNGEN

Alle Arbeiten werden nach Vorschriften der Behörden und der zuständigen Werke ausgeführt.
Garantieleistungen nach SIA: Offene Mängel zwei Jahre, verdeckte Mängel fünf Jahre nach einheitlich festgelegtem Datum. Elektroapparat zwei Jahre gemäss Hersteller und separaten Garantiekarten.

PREISANGABEN

Sämtliche Budgets verstehen sich brutto inkl. MWST.

Allgemeine Informationen

Nutzfläche (NF) pro Wohnung:
Nutzfläche netto pro Wohnung exklusiv Aussenwände, Wohnungstrennwände, der Innenwände und der Installationsschächte (Rohmasse).

Aussennutzfläche (ANF):
Äussere, nutzbare Fläche inkl. Rinne und Fenstertürschwellen, ohne Stützen, Geländer, Brüstung und Trennwände (Rohmasse).

Nebennutzflächen (NNF):
Nebenräume im Unter- und Erdgeschoss, netto exklusiv Aussenwände, Innenwände und Installationsschächte.

WT = Waschturm
TU = Tumbler
WM = Waschmaschine
UF = Umgebungsfläche/Gartenfläche
PP = Parkplatz

 

 

 

 

 

Allgemeines

Kosten der individuellen Ausbauwünsche

Inbegriffen im Kaufpreis sind die Honorare des Elektroplaners (Total 3 Std. Beratung zusammen mit dem Plananpassungen und 5 Std. für die Attikawohnung) sowie des Architekten/Bauleiters, Beratungsgespräche, Anpassungen der Ausführungspläne, Berechnung der Mehr-/Minderkosten und Zusammenstellung der individuellen Ausbauwünsche (total 6 Std. und 10 Std. für die Attikawohnung). Alle weiteren von Ihnen gewünschten Beratungen oder Änderungen werden separat nach Aufwand mit der Schlussrechnung gestellt. Die Kosten der individuellen Ausbauwünsche werden Ihnen nach Ihrer Auswahl zusammengestellt. Allfällige Nachträge der Änderungen werden offeriert und nach Ihrer Freigabe im vorgehenden Kostenrahmen ausgeführt. Die genauen Kosten erhalten Sie vor Eigentumsübertragung (Mehr-/Minderkosten). Diese Kosten sind zusammen mit dem Restpreis bei Eigentumsübertragung auf dem Notariat zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass auf alle Mehrkosten die Mehrwertsteuer sowie ein GU-Honorar von 10% sowie zusätzlich ein Gebührenanteil von 5% berechnet werden. Nicht bezogene Beratungskontingente werden nicht zurückvergütet und verfallen somit zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung.

Fassadenfarbgebung

Das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes wird durch den Bauherr in Übereinstimmung mit der Gemeinde bestimmt.

Vorbehalte

Geringfügige Änderungen der Ausführung, welche durch Auflagen der Behörden oder der Fachplaner entstehen und welche die Nutzung des Gebäudes nicht beeinträchtigen (Lage und Dimensionierung von Steigschächten, Schächte in der Umgebung, statisch bedingte Stützen, Reduktionen, Ergänzungen, Massdifferenzen, usw.), bleiben ausdrücklich vorbehalten und berechtigen zu keinerlei Kaufpreisminderung bzw. direkten oder indirekten Nachforderungen durch den Käufer. Die Vermarktungsunterlagen stellen keine Vertragsgrundlage dar. Alle Bilder, Perspektiven und weitere Angaben in den Vermarktungsunterlagen haben informativen Charakter.

Verkaufspreise

Die Verkaufspreise verstehen sich als Festpreis für das schlüsselfertige Objekt inkl. Innenausstattung gemäss Baubeschrieb und Plänen, inkl. Gesamterschliessungskosten, Anschlussgebühren und Baukreditzinsen, gemäss baubewilligtem Projekt. Verkaufspreise gemäss separater Liste.

Kauf- und Zahlungsabwicklung

1. CHF 20’000.– bei Unterzeichnung der Kaufzusage (Reservation).
2. 10% – 20% des Kaufpreises bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrages plus Zahlungsversprechen über den Restkaufpreis.
3. Restzahlung inklusive allfälliger Mehr-/Minderkosten bei Eigentumsübertragung bzw. Bezugsbereitschaft.
4. Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Handänderungssteuer werden je zur Hälfte vom Käufer/Verkäufer übernommen.

Fremd-Finanzierung

Wir können Sie bei der Beschaffung der Hypotheken gerne unterstützen. Selbstverständlich sind Sie in der Wahl des Finanzinstitutes frei.

Offerte

Die Offerte ist unverbindlich und freibleibend. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angaben beruhen auf dem momentanen Stand der Planung, verbindlich sind die Abmachungen im Kaufvertrag.

Termine

Baubeginn erfolgt im Sommer 2021. Bezugsbereitschaft ab ca. Frühling 2023. Die genauen Bezugstermine werden spätestens vier Monate vor Bezug bekannt gegeben oder richten sich nach der Vereinbarung in den Kaufverträgen.

 

 

 

 

 

AUSBAUWÜNSCHE

Grundsatz

Es gilt grundsätzlich der vorgehend beschriebene Grundausbau. Es besteht aber die Möglichkeit, folgende Bauteile bzw. Materialien im Rahmen der Budgetpositionen selber zu bestimmen, sofern dies der Baufortschritt sowie die altgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten zulassen.

  • Anpassungen Elektroprojekt
  • Sanitärapparate (Modellwechsel)
  • Küchen (Fronten, Abdeckung, Einteilung, Apparate-/Modellwechsel)
  • Boden-/Wandbeläge (Material, Verlegeart)
  • Einbauschränke (Oberflächen, Einteilung)

Vorgehen

1. Schritt
Kaufzusage (Reservation) und Anzahlung

2. Schritt
Beurkundung des Kaufvertrages

3. Schritt
Erste Besprechung beim Architekten mit folgenden Traktanden:

a) Erklärung der Raumeinteilung, Erläuterung der Grundbauteile des Innenausbaus und weiterführende Hinweise zum Baubeschrieb in Bezug auf den Innenausbau im Zusammenhang mit den individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.
b) Übergabe der Sanitärliste: Darin sind alle Apparate enthalten, die im Kaufpreis der Wohnung als Standard festgelegt wurden. Sie dient Ihnen für die Auswahl als Grundpreisliste. In der Sanitärausstellung kann diese Auswahl besichtigt und Ihren individuellen Wünschen angepasst werden. Wichtig ist, dass der Standort der definierten Sanitärapparate nicht verändert wird
(Abläufe  Schallprobleme). Die geänderte Liste mit Ihren Wünschen wird Ihnen von der ausführenden Sanitärfirma nachofferiert. Aus dieser Offerte ersehen Sie die Differenz zum Grundpreis. Diese ist im Zusammenhang mit den individuell angefertigten Badezimmerplänen zur Ausführung schriftlich zu bestätigen.
c) Übergabe Küchenpläne: Zusammen mit den Küchenplänen erhalten Sie den Grundpreis Ihres Küchentypes, der im Kaufpreis enthalten ist, sowie die Adresse der ausführenden Küchenfirma. Dort werden Sie beraten und können Ihre individuellen Wünsche mitteilen. Diese werden Ihnen von der Küchenfirma nachofferiert. Aus dieser Offerte entnehmen Sie die Differenz zum Grundpreis. Diese ist im Zusammenhang mit den individuell angefertigten Küchenplänen zur Ausführung schriftlich zu bestätigen.
d) Übergabe Elektroprojekt Grundausbau: Der Elektroplaner wird Sie auf Wunsch in einer separaten Besprechung beraten und Ihnen individuelle Installationen nachofferieren. Aus dieser Offerte entnehmen Sie die Differenz zum Grundpreis. Diese ist im Zusammenhang mit den individuell angefertigten Elektroplänen zur Ausführung schriftlich zu bestätigen.
e) Boden-/Wandbeläge: Im Grundausbau inbegriffen sind die im Baubeschrieb festgelegten m2-Preise als Gesamtbudget für Ihre Wohnung. Diese verstehen sich fertig verlegt, inkl. Sockel, inkl. MwSt. Sie erhalten die Adresse der Ausstellung, wo Sie Ihre Wahl treffen können. Die Änderungen werden Ihnen vom ausführenden Unternehmer nachofferiert. Aus dieser Offerte ersehen Sie die Differenz zum Grundpreis. Diese ist im Zusammenhang mit dem individuell ausgesuchten Material zur Ausführung schriftlich zu bestätigen.
f) Übergabe Schreinerpläne: Zusammen mit den Schrankplänen und einem Muster der ausgesuchten Kunstharz-Oberfläche aus der Unternehmerkollektion erhalten Sie den Grundpreis Ihres Schranktypes, der im Kaufpreis enthalten ist sowie die Adresse der ausführenden Schreinerfirma. Dort werden Sie beraten und können Ihre individuellen, aber auch weitere Innenausbauwünsche mitteilen. Diese werden Ihnen von der Schreinerfirma nach-
offeriert. Aus dieser Offerte ersehen Sie die Differenz zum Grundpreis. Diese ist im Zusammenhang mit den individuell angefertigten Innenausbauplänen zur Ausführung schriftlich zu bestätigen.

4. Schritt
Auswahl Sanitärapparate, Küchen, Elektroprojekt und Materialien durch den Käufer. Zusammenstellung der Mehrkosten und Revision der Ausführungspläne durch den zuständigen Architekten/Bauleiter und die vorausgehend aufgeführten Unternehmer. Als Zeichen Ihres Einverständnisses ersuchen wir Sie, die Plananpassungen sowie alle Ausbauwünsche termingerecht nach den zeitlichen Vorgaben des Architekten zu unterzeichnen, um so den Auftrag rechtzeitig auszulösen.

5. Schritt
Nach der Auswahl wird, falls Sie es wünschen, nochmals eine Besprechung als letzte Bereinigung und Koordination durchgeführt.

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